Aktuell


29.12.2025

Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert

Der Bundestag hat die Befreiung der Elektroautos von der Kfz-Steuer verlängert. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung »eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes« (21/267221/2966) stimmte der Bundestag am Donnerstag, 4. Dezember 2025, im Anschluss an eine 20-minütige Debatte zu.

Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD-Fraktion. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/3109) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3110) vor. 

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte das Parlament einen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (21/3114) zu dem Gesetz ab.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, wird um fünf Jahre verlängert. Durch die Gesetzesänderung wird auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden.

Die zehnjährige Steuerbefreiung wird jedoch begrenzt bis längstens 31. Dezember 2035, »um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten«, schreibt die Bundesregierung. Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben, wie aus seiner Stellungnahme (21/2966) hervorgeht. 

Entschließungsantrag der AfD

Die AfD-Fraktion hatte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag unter anderem gefordert, die Befreiung von Elektrofahrzeugen von der Kraftfahrzeugsteuer mit Wirkung für zukünftige Neuzulassungen aufzuheben und eine gleichmäßige, technologieneutrale Besteuerung aller Fahrzeugtypen sicherzustellen.

Auch sollte die Bundesregierung eine unabhängige wissenschaftliche Evaluierung des tatsächlichen ökologischen Nutzens der bisherigen Kfz-Steuerbefreiung vorlegen.

Bundestag, Mitteilung vom 4.12.2025